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Max-Planck-Institut für Bioanorganische Chemie

Mutterschutz-Leitfaden im Forschungsbetrieb

Gestaltungsbereich: Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung

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Zusammenfassung

Besonders im Forschungsbereich und hier vor allem im Umgang mit gefährlichen Stoffen sah das Max-Planck-Institut für Bioanorganische Chemie eine mögliche Gefährdung für werdende Mütter im Frühstadium der Schwangerschaft. Aus diesem Grund entwickelte und publizierte das Unternehmen einen Mutterschutz-Leitfaden für Forschungsbetriebe.

Auslösendes Ereignis

Fehlinformationen und Unsicherheiten bei werdenden Müttern, wann eine bestehende Schwangerschaft mitgeteilt werden sollte, waren der Anlass für Überlegungen zu einem Mutterschutz-Leitfaden. Die größte Gefahr der Schädigung des Embryos besteht zwischen der 5. und 10. Woche. Schwangerschaftsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz (insbesondere in einem chemischen Labor, in dem mit Gefahrstoffen umgegangen wird) machen daher nur dann Sinn, wenn die Schwangerschaft sofort nach Bekanntwerden gemeldet wird. nur so können entsprechende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz getroffen werden.

Ziel

Die bestehenden Unsicherheiten im Umgang mit und von werdenden Müttern sollten durch klare Informationen und Regelungen beseitigt werden. Ein umfassender Schutz für das ungeborene Leben kann nur so gewährleistet werden. Der Sinn des Mutterschutz-Leitfadens für das Institut liegt vor allem in den folgenden betrieblichen Vorteilen:

  1. Der Mutterschutz-Leitfaden gewährleistet die Einbindung aller für den Mutterschutz notwendigen Instanzen.
  2. Der Leitfaden schafft als ein vom Arbeitgeber angewiesenes und kontrollierbares Verfahren für alle Beteiligten Handlungssicherheit und Transparenz.
  3. Gleichzeitig erhöht es die Rechtssicherheit für den Arbeitgeber selbst – auch hinsichtlich des Nachweises seiner wahrzunehmenden Pflichten im Mutterschutz und in einem naturwissenschaftlichen Forschungsinstitut.
  4. Andererseits wird durch den Leitfaden das Vertrauen der betroffenen Mitarbeiterinnen in die Kompetenz der Schutzpflicht-Wahrnehmung des Arbeitgebers gefördert; damit steigt wiederum auch deren Bereitschaft, das Verfahren vorbehaltlos und vor allem frühzeitig aktiv mit zu tragen.
  5. Mit dem Leitfaden ist eine Erhöhung der Akzeptanz notwendiger Gefährdungsbeurteilungen verbunden – vor allem durch seine selektiv anwendbaren und mutterschutz-spezifischen Vorgaben für die Arbeitsplätze werdender Mütter.
In der Praxis bedeutet dies auch eine generelle Aufwandsminderung und eine Zeitersparnis für die verantwortlichen Vorgesetzten.

Lösungsweg

In der ersten Stufe sollte auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben ein Merkblatt zum Mutterschutz erstellt werden, mit dem weibliche Beschäftigte bzw. Schwangere detaillierte Informationen erhielten. Die systematische Vorgehensweise der Gefährdungsermittlung wurde darin erläutert. Parallel dazu wurde in der Erst-Unterweisung neu einzustellender Beschäftigter das Thema Mutterschutz intensiv behandelt sowie die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung seitens der Arbeitsmedizin angeboten.

 In der zweiten Stufe wurden die spezifischen Bedingungen des Arbeitssystems Forschungslabor definiert und in der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz berücksichtigt. Dazu wurden die am Institut üblichen Arbeitsverfahren und -bedingungen, Tätigkeiten sowie deren Gefährdungspotenziale beschrieben. Es erfolgte eine Risikoabschätzung, aus der Schutzziele und -maßnahmen abgeleitet wurden. Die Durch- und Umsetzung der ermittelten Lösungen erfolgte in enger Abstimmung mit den zuständigen Entscheidungsträgern.

In der dritten Stufe wurden die Durchführung des Handlungsbedarfs und seiner Dokumentation nicht nur als Maßnahme für den Schutz der werdenden Mutter im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verstanden, sondern als Prozessbaustein für eine wirkungsvolle und nachhaltige Präventionsarbeit (Wirkungskontrolle). Die Ergebnisse aus den genannten ersten beiden Arbeitsstufen flossen, Zielgruppen orientiert aufbereitet, ebenfalls ein und dienten bereits als Fortschreibung der durchgeführten Maßnahmen.



Erfolg

Die konsequente Umsetzung des abgeleiteten Handlungsbedarfs führte nicht nur zu einer Verbesserung mutterschutz-relevanter Bedingungen in dem betreffenden Labor, sondern verringerte  die Gefährdungen für andere Kolleginnen und Kollegen erheblich. Ein Beispiel hierfür ist der Ersatz von Ethidiumbromid (krebserzeugend) genannt.

Auf Seiten des Arbeitgebers wurde die Rechtssicherheit erheblich erhöht und gleichzeitig das Vertrauen der potentiell betroffenen, weiblichen Beschäftigten in dieses Verfahren gewonnen.



Betrieb

Betriebsname:Max-Planck-Institut für Bioanorganische Chemie
Straße:Stiftstraße 34-26
PLZ:45470
Ort:Mülheim and der Ruhr
Internetadresse:mpi-muelheim.mpg.de
Betriebsgröße:50 bis 249 Beschäftigte
Gründungsjahr:
Wirtschaftssektor:Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Betriebliche(r) Ansprechpartner/in

Name:Kerstin Sand
Funktion:Fachkraft für Arbeitssicherheit
Telefon:02 08/30 63 573
Fax:02 08/30 63 953
E-Mail:sandi@mpi-muelheim.mpg.de

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Gestaltungsbereich:

Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung

Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Optimierung der Arbeitsplätze zugunsten der Beschäftigten, aber auch zur Steigerung der Produktivität (Lärm, Staub, Reinigungsmittel, Hebehilfen, verstellbare Arbeitstische, Absicherung, Ergonomie etc.).