Impressum
Verantwortlich für das Internetangebot good-practice.org:
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Lang (Mitglied der Geschäftsführung)
info@institut-aser.de
Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER)
Corneliusstraße 31
42329 Wuppertal
Germany
Telefon: +49 (0)202 - 731000
Telefax: +49 (0)202 - 731184
Vorstand:
Hon.-Prof., Dr.-Ing. Hansjürgen Gebhardt
Prof. i.R., Dr.-Ing. Bernd H. Müller (Vorsitzender)
apl. Prof., Dr. rer. pol. Ralf Pieper
Prof. i.R., Dr.-Ing. Bernd-Jürgen Vorath
Vereinsregister:
Amtsgericht Wuppertal, Reg.- Nr. 2639
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Müssen Hinweisschilder/Verbotsschilder/Gebotsschilder selbst schwer entflammbar sein?
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Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten?
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Ist den Beschäftigten in einer Metzgerei eine arbeitsmedizinische Vorsorge "Tätigkeiten mit Infektionsgefahr" (vormals G-42) nur anzubieten oder verpflichtend durchzuführen?
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Gibt es eine Vorschrift, welche PSA die medizinischen Assistenten bei den Schnelltests anziehen müssen?
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Kann ein Lkw Fahrer nach 1 min. lenken, 15 min Lenkzeitunterbrechung einlegen, dann 4:29 lenken und nach 30 min Lenkzeitunterbrechung weiterfahren?
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Dürfen Arbeitsmittel, in diesem Fall Leitern, genutzt werden, auch wenn sie noch nicht innerbetrieblich geprüft worden sind?
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