Die bestehenden Unsicherheiten im Umgang mit und von werdenden Müttern sollten durch klare Informationen und Regelungen beseitigt werden. Ein umfassender Schutz für das ungeborene Leben kann nur so gewährleistet werden. Der Sinn des Mutterschutz-Leitfadens für das Institut liegt vor allem in den folgenden betrieblichen Vorteilen:
In der ersten Stufe sollte auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben ein Merkblatt zum Mutterschutz erstellt werden, mit dem weibliche Beschäftigte bzw. Schwangere detaillierte Informationen erhielten. Die systematische Vorgehensweise der Gefährdungsermittlung wurde darin erläutert. Parallel dazu wurde in der Erst-Unterweisung neu einzustellender Beschäftigter das Thema Mutterschutz intensiv behandelt sowie die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung seitens der Arbeitsmedizin angeboten.
In der zweiten Stufe wurden die spezifischen Bedingungen des Arbeitssystems Forschungslabor definiert und in der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz berücksichtigt. Dazu wurden die am Institut üblichen Arbeitsverfahren und -bedingungen, Tätigkeiten sowie deren Gefährdungspotenziale beschrieben. Es erfolgte eine Risikoabschätzung, aus der Schutzziele und -maßnahmen abgeleitet wurden. Die Durch- und Umsetzung der ermittelten Lösungen erfolgte in enger Abstimmung mit den zuständigen Entscheidungsträgern.
In der dritten Stufe wurden die Durchführung des Handlungsbedarfs und seiner Dokumentation nicht nur als Maßnahme für den Schutz der werdenden Mutter im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verstanden, sondern als Prozessbaustein für eine wirkungsvolle und nachhaltige Präventionsarbeit (Wirkungskontrolle). Die Ergebnisse aus den genannten ersten beiden Arbeitsstufen flossen, Zielgruppen orientiert aufbereitet, ebenfalls ein und dienten bereits als Fortschreibung der durchgeführten Maßnahmen.
Die konsequente Umsetzung des abgeleiteten Handlungsbedarfs führte nicht nur zu einer Verbesserung mutterschutz-relevanter Bedingungen in dem betreffenden Labor, sondern verringerte die Gefährdungen für andere Kolleginnen und Kollegen erheblich. Ein Beispiel hierfür ist der Ersatz von Ethidiumbromid (krebserzeugend) genannt.
Auf Seiten des Arbeitgebers wurde die Rechtssicherheit erheblich erhöht und gleichzeitig das Vertrauen der potentiell betroffenen, weiblichen Beschäftigten in dieses Verfahren gewonnen.
Betrieb | |
Betriebsname: | Max-Planck-Institut für Bioanorganische Chemie |
Straße: | Stiftstraße 34-26 |
PLZ: | 45470 |
Ort: | Mülheim and der Ruhr |
Internetadresse: | mpi-muelheim.mpg.de |
Betriebsgröße: | 50 bis 249 Beschäftigte |
Wirtschaftssektor: | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen |
Betriebliche(r) Ansprechpartner/in | |
Name: | Kerstin Sand |
Funktion: | Fachkraft für Arbeitssicherheit |
Telefon: | 02 08/30 63 573 |
Fax: | 02 08/30 63 953 |
E-Mail: | sandi@mpi-muelheim.mpg.de |